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  PKV
PKV Diejenigen, die die Voraussetzungen für eine Vollversicherung in einer privaten Krankenversicherung erfüllen, können grundsätzlich frei entscheiden, ob sie weiterhin Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bleiben oder in eine private Krankenversicherung wechseln möchten. Die Faktoren, die häufig den Wechsel in die PKV begründen, sind die meist deutlich umfangreicheren, tariflich garantierten Leistungen sowie die Berechnung der Beiträge unabhängig vom Einkommen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen für den Beitritt in eine private Krankenversicherung gehört, dass der Versicherungsnehmer nicht versicherungspflichtig ist oder, anders ausgedrückt, freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse wäre. Dies ist dann der Fall, wenn der Versicherungsnehmer selbstständig oder freiberuflich tätig oder als beispielsweise Beamter oder Abgeordneter beihilfeberechtigt ist. Daneben können sich auch Arbeitnehmer privat krankenversichern, wenn sie ein Einkommen erzielen, dass mindestens drei Jahre in Folge über der Pflichtversicherungsgrenze lag und voraussichtlich auch im Folgejahr darüber liegen wird. Arbeitnehmer haben grundsätzlich immer einen Anspruch auf den Zuschuss durch ihren Arbeitgeber, unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Als Faustregel gilt, dass der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrages zur Kranken- und Pflegeversicherung übernimmt. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer privaten Krankenkasse, ist der Arbeitgeberanteil jedoch auf die Höchstgrenze des Zuschusses für eine GKV beschränkt, das bedeutet, der Arbeitgeber zahlt maximal soviel, wie er auch bezahlen würde, wenn der Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert wäre. Der Arbeitgeberanteil bezieht sich darüber hinaus lediglich auf die Kranken- und Pflegeversicherung. Hat der Versicherte weitere Versicherungen abgeschlossen oder Sonderleistungen vereinbart, muss er für die Kosten hierfür selbst aufkommen. Hat der Arbeitnehmer Kinder oder einen Ehepartner ohne Einkommen, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Familienversicherung kostenfrei zusammen mit dem Arbeitnehmer versichert wären und ebenfalls privat krankenversichert sind, bezuschusst der Arbeitgeber auch deren Beiträge zur privaten Krankenversicherung, ebenfalls bis zum jeweils geltenden Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung.


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